In vielen Branchen sind die Umsätze infolge der Coronakrise stark zurückgegangen. Dadurch fehlt oft das Geld für Investitionen in die Digitalisierung, auch wenn diese dringend erforderlich sind. Aus diesem Grund hat das Bundesfinanzministerium den Katalog der förderfähigen Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III erweitert.
Digitalinvestitionen können nun einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Mit der Hilfe werden aber auch Fixkosten bis zu 90% erstattet, wenn ein Betrieb einen Umsatzeinbruch von über 70% erlitten hat. Es genügen jedoch bereits Umsatzeinbußen von 30%, um einen Antrag stellen zu dürfen. Die Einbußen müssen zwischen November 2020 und Juni 2021 verzeichnet worden sein.
Genaueres erfahren Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.