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Informationen zur der ab dem 01.01.2025 geltenden E-Rechnungspflicht

Sehr geehrte Kunden,

die Vectron Systems AG beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Einführung der E-Rechnungspflicht und arbeitet an Lösungen, um Ihnen einen reibungslosen und vorteilhaften Übergang zur E-Rechnungspflicht zu ermöglichen. Über die detaillierte Umsetzung, sowie den Fahrplan der Einführung der Lösung, werden wir Sie in Kürze informieren.

Aufgrund stetiger Nachfragen und allgemeiner Verunsicherung von Kunden, sowie aufgrund von unterschiedlichen Interpretationen im Zusammenhang mit der Einführung der E-Rechnungspflicht, haben wir Ihnen unsere wichtigsten Erkenntnisse als Unterstützung in der Kommunikation mit Ihren Kunden zur E-Rechnungspflicht zusammengefasst.

Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um unsere internen Erkenntnisse handelt und im Detail im BMF Schreiben “Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG” nachzulesen sind. Wir erteilen mit der Weiterleitung dieser Informationen keine Rechtsberatung.

Ausgangssituation

Mit dem Beschluss für das Wachstumschancengesetz (27. März 2024; BGBl I 2024 Nr. 108) hat Deutschland die Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 beschlossen.

Deutschland folgt damit anderen EU-Staaten, die die E-Rechnung bereits als Standard für Abrechnungen im B2B Geschäftsverkehr eingeführt haben.

Was ändert sich konkret?

  • Ab dem 01.01.2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden
    • Elektronische Rechnung = Rechnung die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format (ZUGFeRD oder X-Rechnung), gemäß europäischer Norm EN169321 – ausgestellt ist
    • sonstige Rechnung = Papierrechnung, bzw. Rechnung die in einem anderen elektronischen Format(PDF, JPG, o.ä.) ausgestellt ist

Was bedeutet das konkret?

  • Die Verpflichtung eine E-Rechnung auszustellen, bzw. diese zu empfangen betrifft nur Unternehmen, die als Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.
  • Für das Ausstellen von E-Rechnungen an private Endverbraucher, sowie das Ausstellen von E-Rechnungen an grenzüberschreitende Unternehmen gilt die E-Rechnungspflicht nicht
  • Kleinstbetragsrechnungen bis 250€ fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht und können weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden

 

Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?

  • Aufgrund zu erwartender hoher Umsetzungsaufwände hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem Schreiben vom 15.10.2024 Übergangsregelungen erlassen, die für Rechnungsaussteller die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung schrittweise bis Ende 2027 zulassen
  • Übergangsregelung 2025 & 2026
    • Sonstige Rechnungen (Papierform und/oder Rechnungen im PDF Format) behalten ihre Zulässigkeit und dürfen weiterhin neben E-Rechnungen versendet werden
    • Elektronische Rechnungen im PDF Format dürfen nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers versendet werden
    • Das Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen, beispielweise via E-Mail, ist für jedes Unternehmen verpflichtend
  • Übergangsregelung 2027
    • Sonstige Rechnungen (Papierform und/oder Rechnungen im PDF Format) behalten ihre Zulässigkeit und dürfen weiterhin neben E-Rechnungen versendet werden, wenn das ausstellende Unternehmen einen Vorjahresumsatz < 800.000€ erwirtschaftet haben
    • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz > 800.000€ sind dazu gesetzlich verpflichtet Rechnungen ausschließlich im E-Rechnungsformat auszustellen
  • Ab 2028
    • Die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen sind zwingend von Unternehmen einzuhalten und die Übergangsregelungen aus 2025 bis 2027 verlieren Ihre Gültigkeit

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie müssen zum 01.01.2025 sicherstellen, dass Sie E-Rechnungen via E-Mail empfangen und revisionssicher speichern können
  • Sie sind nicht dazu verpflichtet ab dem 01.01.2025 auf die gesetzlich vorgeschriebene E-Rechnung umzustellen
  • Sie dürfen bis zum 31.12.2026 weiterhin Ihre Rechnungen in Papierform und/oder als elektronische PDF-Rechnung ausstellen und versenden
  • Erst ab dem 01.01.2027 ist das Ausstellen und Versenden von E-Rechnungen verpflichtend, insofern Sie einen Vorjahresumsatz (2026) > 800.000€ erwirtschaftet haben
  • Wenn Sie einen Vorjahresumsatz (2026) < 800.000€ erwirtschaftet haben, dürfen bis zum 31.12.2027 weiterhin Rechnungen in Papierform und/oder als elektronische PDF-Rechnung ausstellen und versenden
  • Erst ab dem 01.01.2028 müssen Sie die gesetzliche vorgeschriebene E-Rechnung eingeführt haben, da sämtliche Übergangsregelungen ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit verlieren
  • Kleinstbetragsrechnungen bis 250€ fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht und Sie dürfen diese Rechnungen weiterhin in Papierform und/oder als elektronische PDF-Rechnung ausstellen und versenden

Für rechtliche Fragen sollen Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden.

Kassensystem Meldepflicht! (2025)

 

 

 

 

 

Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) sind ab 1.Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt zu melden!

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Registrierkassen beim Finanzamt gemeldet werden! 🚨

Dabei wird zwischen alten und neuen Kassen unterschieden.

Alte Kassen (Anschaffung bis 01.07.2025) müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.

Neue Kassen (Anschaffung ab dem 01.07.2025) müssen innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden.

Die elektronische Datenübermittlung erfolgt über das bekannte Programm “ELSTER” und die ERiC-Schnittstelle. Wir arbeiten bereits an einer Lösung für unsere Betreiber und werden diese frühzeitig kommunizieren! 💚

Die Regelungen gelten übrigens auch für Kassen die lediglich geleast oder gemietet sind.

 

Auch zum Thema “Tax Compliance” gab es bei der DFKA-Tagung in Berlin einige interessante Erkenntnisse:

💡 Eine ordnungsgemäße und vollständige Dokumentation sichert dem Betreiber eine schnellere und effizientere Prüfung und gibt einen gewissen Vertrauensvorschuss.

💡 Die Bonpflicht ist erfüllt, wenn ein Digital-Bon erzeugt wird. Diese Variante wird bei Prüfern mittlerweile sogar sehr begrüßt!

💡 Werden Daten erst spät oder gar nicht zur Verfügung gestellt, kann das zu Problemen bis hin zum Bußgeld von bis zu 25.000€ führen

 

#Vectron #DFKA #Kassenmeldeverfahren #Digitalisierung #Finanzamt

Vectron Ordering

VECTRON ORDERING

Innovative Ordering-Lösungen

Vectrons benutzerfreundliche und effiziente Lösung, die Ihnen Bestellvorgänge so einfach wie möglich macht.
Unsere Lösungen helfen Ihnen, Zeit und Ressourcen im Gastronomie-Alltag zu sparen.

Hier geht es zum Flyer

Super leicht und intuitiv:

So funktioniert Inhouse-Ordering

1. QR-Code scannen. Ihre Gäste scannen einen QR-Code mit dem Smartphone am Tisch und gelangen direkt auf die digitale Speisekarte im Webshop. Keine App oder Registrierung notwendig. 

2. Bestellung aufgeben. Schnell und intuitiv können Gäste Bestellungen aufgeben und jederzeit nachbestellen. Bestellungen laufen nahtlos ohne manuelle Aufwände in das Kassensystem.

3. Bequem bezahlen. Die Bezahlung erfolgt online per PayPal inkl. Trinkgeld-Option ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr Personal. Die Bestellung und Bezahlung wird automatisch im Kassensystem verbucht inkl. Bondruck. Fertig!

Online-Ordering

Mit unserer Online-Ordering-Lösung können Ihre Kunden ganz bequem vom Sofa aus bei Ihnen bestellenKein langes Warten an der Theke, kein Stress bei der Tischreservierung – alles lässt sich einfach und schnell über das Smartphone erledigen. Erleichtern Sie ihren Kunden den Alltag und bieten Sie Ihnen eine komfortable und zeitsparende Möglichkeit, bei Ihnen zu bestellen.

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TSE-Pflicht – die Zeit rennt!

Letzte TSE-Ausnahmeregelung läuft zum Jahresende ab!

zum 1. Januar 2023 muss jedes Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherheits-einrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die letzte Ausnahmeregel nach der einige Kassen, die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, noch weiter benutzt werden dürfen, läuft zum 31. Dezember 2022 ab.

Werden Sie jetzt aktiv, denn bei Nichteinhaltung der TSE-Frist müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Entgehen Sie mit unserer Hilfe der Straftat der „leichtfertigen Steuerverkürzung“, die mit bis zu 25.000 € Geldbuße bestraft werden kann.

Setzen Sie auf die zertifizierte TSE-Lösung von Vectron

In der Praxis bewährt: Vectron hat mehr als 250.000 Kassensysteme und gut 60.000 zertifizierte TSE verkauft. Nutzen auch Sie die erprobte Kassenlösung mit vielen Vorteilen.

Ein System, alle Möglichkeiten:

  • Hochwertige, zuverlässige und langlebige Hardware
  • Flexible Software mit starker Performance
  • Zahlreiche Hard- und Software-Schnittstellen
  • Sowie digitale Services für mehr Umsatz und einfache Abläufe:
    B. Payment, Gutschein-Lösung, DATEV-Anbindung, Software-Abo, Reporting-App, mobiles Kassieren per App, Rechnungsarchiv, Berichtsarchiv, Online-Tischreservierung und -Bestellung

Kommen Sie zeitnah auf uns zu, um bis zum Jahresende mit einem finanzamtkonformen Kassensystem auf der sicheren Seite zu sein. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

 

 

myVectron Gutscheine

myVectron Gutschein

Ihre individuellen Gutscheinlösungen

Mit myVectron Gutschein haben Sie die Möglichkeit individuelle Gutscheinlösungen für Ihren Betrieb zu nutzen. Begeistern Sie Ihre Kund:innen mit flexiblen und praktischen Gutscheinen.

Mit dem Code-Download Feature erstellen Sie automatisch generierte Gutschein-Codes, die Sie herunterladen und in Ihre bestehenden  Gutscheinkarten integrieren können.

Verwenden Sie das Bon-Gutschein Feature und lassen Sie sich Ihre Gutscheine einfach an der Kasse als QR-Code auf den Kassenbon drucken.

Das Feature Online-Gutschein ermöglicht es Ihnen jederzeit Ihren Kund:innen einen Gutschein direkt über Ihre Website bereitzustellen. Der Gutschein ist sofort digital verfügbar.

 

Dieses Modul kann sowohl im myVectron Start als auch im myVectron Standard Paket hinzugebucht werden.

2 % vom Aufladebetrag; 0,10 € je heruntergeladenem Code (nur bei Feature Code-Download / max. 1.000 Codes je Monat)

Zum Vectron YouTube-Video geht es hier.

Payment-Lösung

myVectron Payment

Bezahllösungen, die genau auf Ihren Betrieb abgestimmt sind.

Profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen, um bestmöglich Zahlungen abzuwickeln. Die transparente und einfache Preisstruktur ermöglicht ihnen eine zielgerichtete Kalkulation und macht das Abwickeln von Kartenzahlungen so smart wie noch nie.
Oder nutzen Sie direkt die Kombination aus POS 7 High-End Kasse und digitaler Paymentlösung, um mit Ihrem Betrieb erfolgreich in die Zukunft des Bezahlens zu starten.

Alles aus einer Hand.

  • Pay Easy

    für Bäckereien, Cafés & Schnellrestaurants

    Mehr lesen

  • Pay Smart

    für Restaurants, Gaststätten & Clubs

    Mehr lesen

  • Pay Bundle

    Das Komplettpaket aus Kasse & Bezahllösung

    Mehr lesen

myVectron Digitalpakete

myVectron Digitalpakete

Mit den Paketen von myVectron digitalisieren Sie Ihren Betrieb – zukunftssicher und finanzamtkonform.

Die myVectron Digitalpakete gewähren digitale Sicherheit auf allen Ebenen: steuerlich, softwaretechnisch und buchhalterisch. Ihre individuelle Cloud-Lösung.
Perfekt abgestimmt auf Ihren Betrieb!

Über 10.000 Filialen profitieren bereits von den Vorteilen der Digitalpakete.

Hier geht es zum Flyer

Sharp Aktuell – Neue Firmware Versionen erhältlich!

Sehr geehrter Sharp-Kunde,

um die Funktionen zum Schließen einer TSE-Karte eindeutiger zu machen, hat Sharp einige Änderungen in den Firmware-Versionen der Modelle ER-A 411X/-421X sowie bei den Modellen XE-A 177X/-207X/-217X/-307X vorgenommen.

 

Modell XE-A177X, XE-A207X, XE-A217X, XE-A307X
Version 8.04

Modell ER-A411X, ER-A421X
Vers. 8.02

Funktionserweiterung
– Änderung der Bezeichnung „Swissbit SD-Karte (TSE) außer Betrieb nehmen“ von „Schlussbeleg“ in „TSE schliessen“
– Erweiterung des Funktionsmenüs zur „TSE schließen“ mit einem Bestätigungsfenster zur Schließung der TSE und einem weiteren Warnhinweis zu dieser Ausführung
– Textänderung BEZ.RECHNUNG in EINZAHLUNG

Weitere Fragen beantwortet wir Ihnen gerne von Mo – Fr 9:00 – 18:00 Uhr, Tel. 06181 – 258046.

Neue Generation: Flexible High-End Kasse POS 7

Schlankes Design mit hochwertigem Metallgehäuse

Das extrabreite Display bietet Platz für viele Funktionen auf einen Blick. Der kapazitive Glas-Touchscreen ist stromsparend, verschleißfrei und mit Swipe-Funktion ausgestattet. Die flexible, leistungsstarke Software ist individuell anpass- und programmierbar, ergonomisches Design und ein Touchscreen machen die Bedienung zudem äußerst komfortabel. Für optimale Arbeitsabläufe lassen sich viele relevante Branchenprogramme und Peripheriegeräte an die POS 7 anbinden.

 

Modulares Konzept

Durch das innovative Modularkonzept bietet die neue Hardware unterschiedlichste Einstellungsmöglichkeiten und kann flexibel allen Bedürfnissen angepasst werden. Durch hochwertige Komponenten ist das Kassensystem ausfallsicher und langlebig. Zudem überzeugt sie durch ihr modernes und funktionelles Design.

Die Systembox lässt sich einfach vom Rest der Hardware trennen und kann so z.B. unter Ihre Theke eingehängt werden. Das erleichtert Ihnen das Kabelmanagement und bietet die Möglichkeit für eine Pole- und Wandmontage.

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