Kassensystem Meldepflicht! (2025)
Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) sind ab 1.Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt zu melden!
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Registrierkassen beim Finanzamt gemeldet werden! 🚨
Dabei wird zwischen alten und neuen Kassen unterschieden.
Alte Kassen (Anschaffung bis 01.07.2025) müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
Neue Kassen (Anschaffung ab dem 01.07.2025) müssen innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden.
Die elektronische Datenübermittlung erfolgt über das bekannte Programm “ELSTER” und die ERiC-Schnittstelle. Wir arbeiten bereits an einer Lösung für unsere Betreiber und werden diese frühzeitig kommunizieren! 💚
Die Regelungen gelten übrigens auch für Kassen die lediglich geleast oder gemietet sind.
Auch zum Thema “Tax Compliance” gab es bei der DFKA-Tagung in Berlin einige interessante Erkenntnisse:
💡 Eine ordnungsgemäße und vollständige Dokumentation sichert dem Betreiber eine schnellere und effizientere Prüfung und gibt einen gewissen Vertrauensvorschuss.
💡 Die Bonpflicht ist erfüllt, wenn ein Digital-Bon erzeugt wird. Diese Variante wird bei Prüfern mittlerweile sogar sehr begrüßt!
💡 Werden Daten erst spät oder gar nicht zur Verfügung gestellt, kann das zu Problemen bis hin zum Bußgeld von bis zu 25.000€ führen
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